Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2013

Verspätung wegen Eis oder Schnee

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitsleistung dort zu erbringen, wo dies vom Arbeitgeber gewünscht bzw. arbeitsvertraglich festgelegt wurde. Es ist Sache des Arbeitnehmers, pünktlich zu sein. Kommt ein Arbeitnehmer wegen Schnee und Eis zu spät, ...