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01.02.2013
Verspätung wegen Eis oder Schnee
Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitsleistung dort zu erbringen, wo dies vom Arbeitgeber gewünscht bzw. arbeitsvertraglich festgelegt wurde. Es ist Sache des Arbeitnehmers, pünktlich zu sein. Kommt ein Arbeitnehmer wegen Schnee und Eis zu spät, ...