Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2013

Verspäteter Anschlussflug und die Gerichtszuständigkeit

Ist es zu einer Annullierung bzw. Verspätung (hier: um 8 stunden) am Ort des Anschlussfluges und nicht am Ort des Abfluges gekommen, so ist dennoch der Abflugort maßgeblich für die Vertragserfüllung anzusehen. Somit ergibt sich auch in ...