Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2012

Verspäteter Anschlussflug außerhalb der EU - und nun?

Kommt es zu einem verspäteten Anschlussflug außerhalb der EU, so erhält der Reisende auch dann keine Entschädigung, wenn der Anschlussflug Teil eines Direktflugangebots aus Deutschland ist. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ...