Artikel
11.03.2016
Verspätete Heizkostennachforderungen - Mieter muss trotzdem zahlen
Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kommt nur zur Anwendung, sofern nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich ...