Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.03.2016

Verspätete Heizkostennachforderungen - Mieter muss trotzdem zahlen

Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kommt nur zur Anwendung, sofern nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich ...