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03.12.2012
Versorgungsausgleich und lange Trennungszeit
Eine lange Trennungszeit rechtfertigt keine Beschränkung des Versorgungsausgleichs, wenn der Ausgleichsberechtigte während des überwiegenden Zeitraums die Kinderbetreuung allein übernommen hat. Das gilt auch, wenn die früheren Eheleute ...