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01.04.2014
Versorgungsausgleich - Altersversorgung und die Ausübung einer Kapitalwahlmöglichkeit
Die betriebliche Altersversorgung des geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafters einer GmbH fällt nicht unter das Betriebsrentengesetz und ist daher nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG unabhängig von der Leistungsform auszugleichen. ...