Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.08.2015

Versorgungsausgleich - Abänderung bei Rechen- und Methodenfehlern?

Bloße Fehler der Ausgangsentscheidung wie Rechen- und Methodenfehler, ungenügende Berechnungsgrundlagen, eine fehlerhafte Bestimmung der Ehezeit oder unrichtige Auskünfte der Versorgungsträger eröffnen das Abänderungsverfahren nach § 225 FamFG nicht. ...