Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.10.2013

Versorgungsausgleich - übersehene, vergessene oder verschwiegene Anrechte

Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderungsmöglichkeit nach § 51 VersAusglG. Bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Ausgangsverfahren übersehene, vergessene oder verschwiegene Anrechte können nicht im Wege des ...