Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Versorgungausgleich und Fehlverhalten nach der Trennung

Die Härteklausel des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbs. EGBGB steht einer Anwendung des Verwirkungseinwands als eigenständigem Rechtsinstitut entgegen. ...