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09.12.2011
Versicherungsschutz im Ausland erfordert inländische Beschäftigung!
Eine gesetzliche Unfallversicherung besteht während des Auslandeinsatzes dann nicht, wenn ein Arbeitnehmer für eine Auslandstätigkeit eingestellt und anschließend nicht beim gleichen Arbeitgeber im Inland weiterbeschäftigt wird. Kommt es zu einem Unfall im Ausland, so scheidet ...