Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.08.2012

Versetzung in den Ruhestand und das Integrationsamt

Die Versetzung eines Dienstordnungsangestellten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bedarf keiner Zustimmung des Integrationsamtes. § 92 Satz 1 SGB IX ist insoweit nicht analog anzuwenden. ...