Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.10.2012

Versetzt eine Modernisierungsmaßnahme die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand?

Die Beklagte mietete im Jahr 1989 vom Rechtsvorgänger des Klägers eine Wohnung in Berlin Mitte an, die mit einem Einzelofen und einem Gamat-Heizgerät ausgestattet war. Im Jahr 1991 baute sie im Einverständnis mit dem damaligen Vermieter auf eigene Kosten eine ...