Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.08.2013

Verschweigen von Alt- bzw. Vorschäden gegenüber der Versicherung

Es liegt ein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit vor, wenn in dem Fragebogen zur Schadenanzeige nur ein selbst regulierter Vorschaden in dem Fragebogen zur Schadenanzeige angegeben wird, nicht aber zwei weitere angeblich ebenfalls reparierte Vorschäden. Dies wurde dann nochmals bezeugt, ...