Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.07.2013

Verschattung durch Bäume als Mietmangel

Im vorliegenden Fall ging es um eine Mietminderung, die die Mieter u.a. damit begründeten, dass das 55 qm große Wohnzimmer, das mit einer breiten Fensterfront ausgestattet war, die bis zum Fußboden reicht, durch den vorhandenen Baubestand ...