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22.07.2013
Verschattung durch Bäume als Mietmangel
Im vorliegenden Fall ging es um eine Mietminderung, die die Mieter u.a. damit begründeten, dass das 55 qm große Wohnzimmer, das mit einer breiten Fensterfront ausgestattet war, die bis zum Fußboden reicht, durch den vorhandenen Baubestand ...