Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2016

Versagung eines Umgangsrechts und der Auskunftsanspruch

Die Gründe, die zur Versagung eines Umgangsrechts geführt haben, genügen für sich allein nicht zur Rechtfertigung der Ablehnung eines Auskunftsanspruchs nach § 1686 S. BGB. Eine Ablehnung kommt jedoch in Betracht, sofern sich aus objektiven Umständen ergibt, ...