Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Versäumnisbeschluss in Unterhaltssachen und die Zwangsvollstreckung

Wird in einer Familienstreitsache ein Versäumnisbeschluss, in dem die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung angeordnet wurde, nach Einspruch des Schuldners aufgehoben, ist die Zwangsvollstreckung gemäß § 775 Nr. 1 ZPO einzustellen, ohne dass es in dem aufhebenden Beschluss ...