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01.06.2017
Verpflichtung zur Abfertigung nur bis 30 Minuten vor Abflug
Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, 30 Minuten vor Abflug am Schalter erschienene Passagiere abzufertigen. Erscheint der Passagier nach Schließung des Schalters und zu spät, so muss dieser nicht erneut geöffnet werden. Dies gilt auch dann, ...