Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2017

Verpflichtung zur Abfertigung nur bis 30 Minuten vor Abflug

Luftfahrtunternehmen sind verpflichtet, 30 Minuten vor Abflug am Schalter erschienene Passagiere abzufertigen. Erscheint der Passagier nach Schließung des Schalters und zu spät, so muss dieser nicht erneut geöffnet werden. Dies gilt auch dann, ...