Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2016

Vermieterbestätigung oder Vermieterbescheinigung

Seit Ende 2015 gibt es sie wieder - die Vermieterbestätigung oder Vermieterbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung muss der Vermieter den Ein- und Auszug seiner Mieter schriftlich bestätigen. Diese Pflicht gab es früher bereits, sie wurde dann aber abgeschafft. Mit der Neuregelung des Melderechts ist die Vermieterbestätigung ...