Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.07.2014

Vermieter muss keine Kontoauszüge vorlegen um Mietzahlungen zu beweisen!

Dass er seine Zahlungspflicht erfüllt hat, kann der Mieter im Rechtsstreit nicht durch den Antrag beweisen, dem Vermieter aufzugeben, Kontoauszüge des Mietkontos vorzulegen. Es besteht keine derartige Vorlagepflicht des Vermieters. ...