Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2013

Vermieter darf bei Schönheitsreparaturen nicht reinreden!

Eine Zustimmungsklausel im Mietvertrag, die vorsieht, dass der Mieter bei Schönheitsreparaturen nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf, ist unwirksam. Dies gilt ...