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02.05.2016
Vermeidung einer Betreuung durch Vorsorgevollmacht?
Der Betreuer unterliegt der Überwachung durch das Betreuungsgericht. Er muss insbesondere regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeit im Vermögensbereich ablegen. Dadurch werden Einkommen und Vermögen des Betreuten offen gelegt. Darüber hinaus muss der Betreuer wesentliche Vermögensdispositionen vom Betreuungsgericht genehmigen lassen ...