Artikel
18.12.2013
Verletzung der Räum- und Streupflicht und der unachtsame Fußgänger
Grundsätzlich gilt, dass, auch wenn der Verkehrssicherungspflichtige bei Schnee- und Eisglätte zum Räumen und Streuen verpflichtet ist, das Bestehen dieser Pflicht den Benutzer der Verkehrsfläche nicht von jeder eigenen Aufmerksamkeit und Vorsicht entbindet. Gerade dann, wenn zu erkennen war, dass die ...