Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.12.2013

Verletzung der Räum- und Streupflicht und der unachtsame Fußgänger

Grundsätzlich gilt, dass, auch wenn der Verkehrssicherungspflichtige bei Schnee- und Eisglätte zum Räumen und Streuen verpflichtet ist, das Bestehen dieser Pflicht den Benutzer der Verkehrsfläche nicht von jeder eigenen Aufmerksamkeit und Vorsicht entbindet. Gerade dann, wenn zu erkennen war, dass die ...