Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
30.01.2014

Verleiher eines Pferdes kriegt die Turnierpreisgelder!

Verleiht der Eigentümer eines Pferdes dieses zur Teilnahme an Turnieren, so hat der Eigentümer grundsätzlich Anspruch auf die Preisgelder. Nur dann, wenn die Vertragsparteien ein anderes ausdrücklich vereinbart haben, gilt dieser ...