Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.10.2012

Verlassen der Unfallstelle kann arglistig sein!

Zum einen verstößt ein Versicherungsnehmer durch eine Unfallflucht in jedem Fall gegen seine Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag. Zum anderen ist die Unfallflucht arglistig, wenn die Tat nicht nur vorsätzlich ...