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17.09.2013
Verkehrsunfall und die Ermittlung der Bestell- bzw. Lieferbarkeit eines Ersatzteils
Gibt der Kfz-Hersteller bzw. Vertragshändler einem Unfallgeschädigten im Rahmen einer Reparatur die Information (hier: Auskunft des offiziellen Ersatzteilkatalogs des Herstellers), dass ein Ersatzteil nicht lieferbar ist, so darf der Geschädigte hierauf vertrauen. Ein Geschädigter ...