Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.09.2013

Verkehrsunfall und die Ermittlung der Bestell- bzw. Lieferbarkeit eines Ersatzteils

Gibt der Kfz-Hersteller bzw. Vertragshändler einem Unfallgeschädigten im Rahmen einer Reparatur die Information (hier: Auskunft des offiziellen Ersatzteilkatalogs des Herstellers), dass ein Ersatzteil nicht lieferbar ist, so darf der Geschädigte hierauf vertrauen. Ein Geschädigter ...