Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.03.2012

Verkehrsunfall und Haftung von Kindern

Bei der Abwägung des Mitverschuldens von Kindern, die nicht dem Anwendungsbereich des § 828 Abs. 2 BGB unterfallen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass deren Mitverschulden geringer zu bewerten ist, als das eines unfallbeteiligten Erwachsenen. ...