Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.08.2014

Verkehrsunfall mit Sonderrechten und die Halterhaftung

Hat ein Beamter, der beim Gebrauch von Sonderrechten nach § 35 VI StVO einen Verkehrsunfall verursacht, so gilt der Grundsatz der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern nicht. Es handelte sich um eine Einsatzfahrt im Rahmen des Rettungsdienstes. Jedenfalls, wenn der ...