Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Verkehrssicherungspflicht und die überflutete Fahrbahn

Der Straßenbaulastträger ist seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen, wenn sich im Bereich einer Parkplatzeinfahrt zwischen Fahrbahn und abgesenkter Bordsteinkante eine Vertiefung von ca. 5-7 cm, einer Länge von 145 cm ...