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01.04.2014
Verkehrssicherungspflicht und die überflutete Fahrbahn
Der Straßenbaulastträger ist seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen, wenn sich im Bereich einer Parkplatzeinfahrt zwischen Fahrbahn und abgesenkter Bordsteinkante eine Vertiefung von ca. 5-7 cm, einer Länge von 145 cm ...