Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.01.2016

Verkehrssicherungspflicht und der lockere Bordstein

Sofern die Gefahr deutlich erkennbar war, kann ein Fußgänger keinen Schmerzensgeldanspruch gegen die verkehrssicherungspflichtige Kommune geltend machen, wenn es zu einem Sturz über einen lockeren Stein der Bordsteinkante gekommen ist. In einem solchen Fall ...