Artikel
27.01.2016
Verkehrssicherungspflicht und der lockere Bordstein
Sofern die Gefahr deutlich erkennbar war, kann ein Fußgänger keinen Schmerzensgeldanspruch gegen die verkehrssicherungspflichtige Kommune geltend machen, wenn es zu einem Sturz über einen lockeren Stein der Bordsteinkante gekommen ist. In einem solchen Fall ...