Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.07.2014

Verkehrssicherungspflicht bei unterspültem Straßenrand

Die Rechtsprechung des BGH geht nicht davon aus, dass bei einem Bankettunfall immer der Straßennutzer die Alleinschuld trägt. Entscheidend ist die konkrete Situation. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass an der Unfallörtlichkeit der Straßenrand unterspült war. Das Zusammentreffen ...