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18.07.2014
Verkehrssicherungspflicht bei unterspültem Straßenrand
Die Rechtsprechung des BGH geht nicht davon aus, dass bei einem Bankettunfall immer der Straßennutzer die Alleinschuld trägt. Entscheidend ist die konkrete Situation. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass an der Unfallörtlichkeit der Straßenrand unterspült war. Das Zusammentreffen ...