Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.10.2014

Verkehrssicherungspflicht an Schranken

Es besteht keine Pflicht zur besonderen Kennzeichnung einer Metalllasche an Pfosten bei ausreichender Breite der Durchfahrt. Diese ist gegeben, wenn die Einfahrt 3,2m breit ist. Denn das Risiko einer Kollision eines 1,8 m breiten Pkw mit einer am rechten Fahrbahnrand leicht ...