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28.05.2015
Verkäuferin eines Pferdes haftet nicht für fehlerhafte Ankaufuntersuchung
Die Käuferin erwarb das Pferd im Jahr 2011 für 8.000 € von einer Verkäuferin aus Wülfrath, Kreis Mettmann. Im Kaufvertrag schlossen sie die Mängelhaftung der Verkäuferin aus und vereinbarten, dass vor Abschluss des Kaufvertrages eine Ankaufuntersuchung durchgeführt werden sollte. Die untersuchende Ärztin stellte daraufhin ...