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02.05.2016
Verjährungsfrist für EU-Ausgleichszahlungen
Der Anspruch auf Ausgleichsleistung nach der EGVO Nr.261/2004 unterliegt der Regelverjährung von 3 Jahren gemäß §§ 194, 195, 199 I BGB, da die Verordnung selbst keine Verjährungsvorschriften enthält und somit die nationalen Verjährungsvorschriften ...