Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2016

Verjährungsfrist für EU-Ausgleichszahlungen

Der Anspruch auf Ausgleichsleistung nach der EGVO Nr.261/2004 unterliegt der Regelverjährung von 3 Jahren gemäß §§ 194, 195, 199 I BGB, da die Verordnung selbst keine Verjährungsvorschriften enthält und somit die nationalen Verjährungsvorschriften ...