Artikel
01.04.2014
Verjährung des Auskunftsanspruch gegen den ehemaligen Betreuer
Der Auskunftsanspruch aus § 666 BGB gegenüber dem als Verwalter des Nachlasses tätig gewordenen ehemaligen Betreuer verjährt nach §§ 195, 199 BGB drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber Kenntnis bzw. grob fahrlässige ...