Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Verjährung des Auskunftsanspruch gegen den ehemaligen Betreuer

Der Auskunftsanspruch aus § 666 BGB gegenüber dem als Verwalter des Nachlasses tätig gewordenen ehemaligen Betreuer verjährt nach §§ 195, 199 BGB drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber Kenntnis bzw. grob fahrlässige ...