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02.12.2013
Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen durch parkendes Kraftfahrzeug
Das zuparken einer Geschwindigkeitsmessanlage ist nicht strafbar. Die Unbrauchbarmachung einer dem Betrieb dienenden Sache gemäß § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB erfordert für ein tatbestandsmäßiges Verhalten eine Einwirkung auf die Sachsubstanz. ...