Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen durch parkendes Kraftfahrzeug

Das zuparken einer Geschwindigkeitsmessanlage ist nicht strafbar. Die Unbrauchbarmachung einer dem Betrieb dienenden Sache gemäß § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB erfordert für ein tatbestandsmäßiges Verhalten eine Einwirkung auf die Sachsubstanz. ...