Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Verhaltensbedingte Kündigung und die private Nutzung des Diensthandys

Ein Arbeitnehmer, der bei Erhalt eines Diensthandys nicht vom Arbeitgeber darüber informiert wurde, dass Privatgespräche zu unterlassen bzw. gesondert abzurechnen sind, so muss der Betroffene auf eine auch ihn betreffende Änderung der bisherigen Praxis deutlich hingewiesen werden. ...