Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.01.2015

Verhaltensbedingte Kündigung und die Entscheidung nach Aktenlage

Gemäß § 331a Satz 2, § 251a Abs. 2 ZPO darf beim Ausbleiben einer Partei im Termin ein Urteil nach Lage der Akten ergehen, wenn in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden ist. Es darf frühestens zwei Wochen später verkündet werden. Das Gericht hat der ...