Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschulausbildung

Vorliegend ging es um die Vergütung eines Betreuers. Der Betreuer hatte im Jahr 2000 an einer Universität in den Fächern Bayerische Landesgeschichte, Neueste Geschichte und Politikwissenschaft den akademischen Grad eines Magister Artium erworben. Außerdem wurde er im Jahr ...