Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.06.2013

Vergleichbarkeit einer Ausbildung des Betreuers mit einer Hochschulausbildung

Vorliegend ging es um die Vergleichbarkeit einer Ausbildung des Betreuers mit einer Hochschulausbildung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG. Der Betreuer hatte in der ehemaligen DDR einen Abschluss als Diplomjurist an der Juristischen Hochschule Potsdam-Eiche erworben. Im Juni 1991 schloss er ...