Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.05.2014

Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren

Eine Einstellung nach §§ 205 StPO, 46 OWiG hat nicht die verjährungsunterbrechende Wirkung des § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG, wenn der Name des Betroffenen und dessen Anschrift stets bekannt war und lediglich behördenintern aktenkundige Angaben unrichtig zur Kenntnis genommen ...