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14.11.2014
Verfallene Call-Option kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden
Nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a EStG gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich erlangt. Termingeschäft im Sinne dieser Vorschrift ist auch das Optionsgeschäft. Hierzu zählt auch ein Geschäft, bei dem der Käufer ...