Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Verfahrenspfleger und die Beschwerde im Namen des Betroffenen

Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht dem Betroffenen im Unterbringungsverfahren einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Die vorrangige Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht darin, gegenüber dem ...