Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Verfahrensfähigkeit in Betreuungssachen

Gemäß § 275 FamFG ist der Betroffene im Betreuungsverfahren ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig. Die Verfahrensfähigkeit umfasst dabei das gesamte Verfahren, so dass dem Betroffenen insoweit alle Befugnisse eines Geschäftsfähigen zur ...