Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.09.2011

Verfahrensdauer bei Umgangsrechtsentscheidungen

Art. 6 I EMRK gewährleistet den Abschluss von zivilgerichtlichen Verfahren in angemessener Zeit. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist im Einzelfall nach der Komplexität des Falles, dem Verhalten des Beschwerdeführers und der Gerichte sowie der Bedeutung der Sache für den Beschwerdeführer zu beurteilen. ...