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22.09.2011
Verfahrensdauer bei Umgangsrechtsentscheidungen
Art. 6 I EMRK gewährleistet den Abschluss von zivilgerichtlichen Verfahren in angemessener Zeit. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist im Einzelfall nach der Komplexität des Falles, dem Verhalten des Beschwerdeführers und der Gerichte sowie der Bedeutung der Sache für den Beschwerdeführer zu beurteilen. ...