Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.06.2013

Vererblichkeit des Bereicherungsanspruchs wegen Zweckverfehlung

Der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung (hier: Leistung in Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs infolge Erbeinsetzung) ist auch dann vererblich, wenn der bezweckte Erfolg wegen des Versterbens des Leistenden vor dem Leistungsempfänger ...