Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.01.2017

Vereinsheim ist kein Laden!

Sieht die Teilungserklärung als Nutzungsart "Laden" vor, ist es dem Eigentümer in der Regel untersagt, die Räume als Vereinsheim zu nutzen. Ein eingetragener Verein hat im Jahr 2013 in einem Mehrfamilienhaus in der Karlstraße in München Räume im ...