Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Verein oder Mitarbeiter als Vormund

a) Wird ein Verein gemäß § 1791 a BGB selbst zum Vormund bestellt, kann er gemäß § 1836 Abs. 3 BGB keine Vergütung und keinen Aufwendungsersatz verlangen. ...