Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Verdeckte Medikamentengabe ist Zwangsbehandlung

Betreuungsgerichtliche Verfahren, die auf die Erteilung einer Genehmigung Unterbringung oder einer ärztlichen Zwangsmaßnahme gerichtet sind, werden nicht durch einen formellen Antrag i.S.d. § 23 FamFG, sondern durch eine Anregung i.S.d. § 24 FamFG eingeleitet. ...