Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Verdachtskündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat unzureichend angehört wurde!

Im zu entscheidenden Fall war ein Arbeitnehmer in Verdacht geraten, mit anderen Arbeitnehmern zusammen Firmeneigentum gestohlen zu haben. Der Verdacht beruhte auf Anschuldigungen der Noch-Ehefrau des Betroffenen. Der Arbeitgeber führte im Anhörungsschreiben an den Betriebsrat auf, ...