Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Verdachtskündigung in der Elternzeit?

Nach § 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für ...